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Die europaweite Schulungspflicht greift schon 2023 / Damit Verarbeiter rechtzeitig den Nachweis haben

Leverkusen – Eine EU-Verordnung schreibt Profi-Verwendern eine Schulung beim Umgang mit diisocyanathaltigen Produkten wie PU-Schäumen vor. Der Kleb- und Dichtstoffhersteller Soudal unterstützt Verarbeiter ab November bei der notwendigen Zertifizierung mit Schulungen.

Zum Hintergrund: Um für eine sichere Verwendung beispielsweise von PU-Schaum zu sorgen, hat die Europäische Kommission in der Chemikalienverordnung REACH festgelegt, dass Diisocyanate künftig nur noch nach entsprechender Schulung verarbeitet werden dürfen. Bis spätestens zum 24. August 2023 müssen Profi-Anwender eine Schulung mit anschließender Prüfung erfolgreich absolvieren.

Soudal schult vor Ort

Als Europas führender unabhängiger Produzent von Polyurethan-Bauschäumen hat Soudal nicht nur eine eigene Website mit Trainingsinfos (https://pu-training.com), sondern bildet auch selbst Trainer aus. Als extra Service-Dienstleistung bietet das Unternehmen ab November 2022 Schulungen zur professionellen Verwendung von PU-Produkten an. Dabei handelt es sich um das Schulungsmodul 048, Anwendung von Polyurethanprodukten im Bausektor – Klebstoffe, Dichtstoffe und Schaumstoffe, die direkt aus kleinen Verpackungen bei Umgebungstemperatur aufgetragen werden. Soudals Kurse erfolgen online oder in Präsenz – zum Beispiel bei Handelspartnern vor Ort, um eventuelle Schulungshemmschwellen zu senken und zugleich die Möglichkeit zu Rückfragen und zum Austausch zu geben. Im direkten Anschluss an den Kurs sind die Fragen im Multiple-Choice-Verfahren online zu beantworten. Bei ausreichend richtiger Beantwortung erhalten die Teilnehmer per E-Mail ein Zertifikat als Schulungsnachweis.

Alle fünf Jahre

Die PU-Schulung muss alle fünf Jahre aufgefrischt werden. So wird sichergestellt, dass Verarbeiter stets aufs Neue in der richtigen Nutzung von Polyurethan-Schäumen, PU-Dichtstoffen und PU-Holzleimen geschultwerden. Das schützt sie vor potenziellen Risiken im Arbeitsalltag. Ein wichtiger Hinweis: Arbeitgeber haben eine Nachweispflicht. Sie müssen dokumentieren, dass ihre Mitarbeiter mit Erfolg an der Sicherheitsschulung teilgenommen haben.

Weitere Infos gibt es auf: www.soudal.de

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Pressefotos:

Der Hinweis auf die Schulungspflicht muss bereits seit Februar 2022 auf der Verpackung stehen. Die lange Übergangsfrist gibt Verarbeitern ausreichend Zeit, die Schulung zu besuchen. (Foto: Soudal)

Wer mit PU-Produkten arbeitet, sollte einige Grundregeln einhalten. Soudal schult den richtigen Umgang mit Polyurethan. (Foto: Soudal)

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